Zulieferer der Atomindustrie sind der höchsten Strahlenbelastung ausgesetzt

Verzerrt !

En bref

Subunternehmer im Nuklearbereich können ebenso wie die Mitarbeiter des Betreibers Strahlung ausgesetzt sein, aber die Strahlenbelastungswerte unterliegen strengen Vorschriften und Kontrollen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten, ohne dass dabei zwischen den Arbeitnehmern unterschieden wird, unabhängig davon, für welches Unternehmen sie tätig sind.

En détail

Die Mitarbeiter von Zulieferern der Atomindustrie können bei der Arbeit in Risikobereichen Strahlung ausgesetzt sein, genau wie andere Beschäftigte in der Atomindustrie. 

Gemeinsame Vorschriften für alle Unternehmen

Die Strahlenexposition unterliegt strengen Vorschriften und Kontrollen, um die Sicherheit aller Arbeitnehmer, einschließlich der Subunternehmer, zu gewährleisten. In Frankreich legt die Behörde für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (ASNR) Strahlenexpositionsgrenzwerte für die Arbeitnehmer des Sektors fest, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und den Richtlinien der Europäischen Union. Die Expositionsgrenzwerte für kontrollierbare Quellen außerhalb der Medizin (also einschließlich der Kernenergie) betragen 20 Millisievert (mSv) pro gleitendem Jahr für Arbeitnehmer in der Kernenergiebranche und 1 mSv pro Jahr für die allgemeine Bevölkerung. Subunternehmer und EDF unterliegen diesbezüglich denselben gesetzlichen Auflagen. [1] 

Die Arbeitnehmer, einschließlich der Subunternehmer, tragen persönliche Schutzausrüstung und Dosimeter, um ihre Strahlenbelastung zu messen. Darüber hinaus führt die ASNR regelmäßig Inspektionen und Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Betreiber und Subunternehmer die Sicherheitsstandards und die Grenzwerte für die Strahlenbelastung einhalten. 

Höhere Strahlenbelastung aufgrund unterschiedlicher Tätigkeiten

Es ist jedoch richtig, dass mehr als zwei Drittel der kollektiven Strahlendosis der Beschäftigten in der Nuklearindustrie auf die Subunternehmer entfallen. Dies ist nicht auf unterschiedliche Status zurückzuführen, sondern resultiert aus den unterschiedlichen Tätigkeiten. Tatsächlich erfordern bestimmte Aufgaben, insbesondere diejenigen, die Subunternehmern übertragen werden, Einsätze in Bereichen, die einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt sind als andere. [2][3] 

Kurz gesagt: Auch wenn Subunternehmer im Nuklearsektor Strahlung ausgesetzt sein können, sind die Expositionswerte streng reguliert und kontrolliert, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Subunternehmer unterliegen zudem denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Exposition gegenüber ionisierender Strahlung wie die Mitarbeiter von EDF.