Die Kosten für den Atommüll werden nie berücksichtigt
Falsch !
En bref
En détail
Die weit verbreitete Annahme, dass die Kosten für den Rückbau und den Atommüll nicht in den Kosten der Kernenergie enthalten seien, ist sachlich falsch. Die Betreiber von Kernkraftwerken sind gesetzlich verpflichtet, Rückstellungen zu bilden, um die künftigen Kosten für den Rückbau der Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu decken. [1]
Rückstellungen der Betreiber
In Frankreich erfolgt diese Bildung von Rückstellungen unter der Aufsicht der Generaldirektion für Energie und Klima (DGEC), die sich auf die fachliche Expertise der ASNR stützen kann. [2]. Betreiber wie EDF müssen die voraussichtlichen Kosten für den Rückbau und die Abfallbewirtschaftung schätzen, diese Schätzungen regelmäßig aktualisieren und entsprechend Mittel zurückstellen. Diese Mittel werden in speziellen Vermögenswerten angelegt, die vom laufenden Geschäft des Unternehmens getrennt sind, um sicherzustellen, dass sie zur Verfügung stehen, wenn die entsprechenden Ausgaben anfallen.

Im Jahr 2023 beliefen sich die zweckgebundenen Vermögenswerte von EDF für langfristige nukleare Verpflichtungen auf rund 37 Milliarden Euro, das entspricht 108,5 % des durch die Verordnung vorgeschriebenen Betrags [3]. Die Schätzung der zukünftigen Kosten für Rückbau und Entsorgung radioaktiver Abfälle ist komplex und kann je nach technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Annahmen schwanken. Diese Unsicherheiten werden jedoch von den Aufsichtsbehörden berücksichtigt, die Sicherheitsmargen verlangen und regelmäßige Überprüfungen der Schätzungen vorschreiben, um sicherzustellen, dass die finanziellen Rückstellungen ausreichend bleiben [2].
Staatliche Politik
Bei der Schätzung der Kosten für die Stromerzeugung aus Kernenergie im Rahmen der staatlichen Energiepolitik werden die Kosten für Atommüll und den Rückbau systematisch berücksichtigt, wie aus den Berichten von RTE [4] oder des französischen Rechnungshofs [5] hervorgeht.
Mit dem Gesetz von 2006 über nukleare Abfälle wurde eine unabhängige Kommission, die CNEF, eingerichtet, um die Finanzierung der langfristigen Kosten für den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zu bewerten und zu kontrollieren. Die Kommission legte ihren ersten Bericht jedoch erst 2012 vor.[6] Der Rechtsausschuss des Senats schlug im Januar 2025 die Abschaffung dieser Instanz vor, da sie angesichts der bereits vom Staat durchgeführten Kontrollen als überflüssig erachtet wurde.[7]
Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung nuklearer Abfälle werden somit sowohl auf Ebene der Betreiber als auch bei der Ausarbeitung staatlicher Politik berücksichtigt.
Sources :
[1] Die Finanzierung des Rückbaus, ASN, https://www.asn.fr/information/dossiers-pedagogiques/le-demantelement-des-installations-nucleaires#le-financement-du-demantelement
[2] Kosten und Finanzierung der langfristigen nuklearen Verpflichtungen, Ministère de l’Écologie, https://www.ecologie.gouv.fr/politiques-publiques/demantelement-gestion-dechets-radioactifs#cout-et-financement-des-charges-nucleaires-de-long-terme-3
[3] Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, EDF, https://www.edf.fr/sites/groupe/files/2024-02/resultats-annuels-2023-comptes-consolides-2024-02-16.pdf (p.93)
[4] Energiezukunft 2050: die wirtschaftliche Analyse, RTE, https://assets.rte-france.com/prod/public/2022-06/FE2050%20_Bericht%20complet_11.pdf S.11
[5] Analyse der Kosten des Stromerzeugungssystems in Frankreich, Cour des Comptes, https://www.ccomptes.fr/sites/default/files/2021-12/20211213-S2021-2052-analyse-couts-systeme-production-electrique-France.pdf (S.15-16)
[6] https://www.assemblee-nationale.fr/14/cr-oecst/11-12/c1112002.asp#P6_578